§1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbar, für die vertragliche Beziehung zwischen Katharina Böttcher nachfolgend „lif.pferde.physio“ genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des §§ 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von „lif.pferde.physio“ bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an „lif.pferde.physio“ zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen „lif.pferde.physio“ und dem Kunden. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.

Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar für die jeweilige Dienstleistung ist, wie beim Tierarzt, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Der Tierhalter hat das Recht, aus den vorgestellten Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters abhängt, übernimmt der Pferdetherapeut keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels. „lif.pferde.physio“ behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die „lif.pferde.physio“ aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch „lif.pferde.physio“ für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§3 Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche ab dem 30. Km mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Das Entgelt für die Leistungen durch „lif.pferde.physio“ richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort und in bar zu entrichten. Eine Rechnungsstellung ist auf Anfrage möglich. Soweit nicht anders vereinbart, stellt „lif.pferde.physio“ nach Beendigung der Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per Überweisung sofort oder bar, sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

§4 Rücktritt und Kündigung

Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Kommt es zur Unterschreitung der 24 Stunden vor dem Termin, kann „lif.pferde.physio“ die Behandlung zu 50% des veranschlagten Preises trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann das Vertragsverhältnis nach begonnener Therapie jederzeit kündigen. „lif.pferde.physio“ kann dann die bisher erbrachten Leistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.

§5 Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, Palpationsergebnisse sowie Krankenakten, welche von „lif.pferde.physio“ für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden sind Eigentum von „lif.pferde.physio“. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.

§6 Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf §8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

§7 Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durch „lif.pferde.physio“ in seiner Abwesenheit, übernimmt „lif.pferde.physio“ keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.

§8 Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. „lif.pferde.physio“ haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt „lif.pferde.physio“ keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt „lif.pferde.physio“ ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter an „lif.pferde.physio“ gemeldet werden. Tierärzte, Zahnärzte, Schmiede/Hufpfleger, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit „lif.pferde.physio“ zusammen arbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet „lif.pferde.physio“ für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 7 obliegenden Informationspflichten ein, haftet „lif.pferde.physio“ hierfür nicht. Auch garantiert „lif.pferde.physio“ keinen Heilungserfolg.

§9 Datenschutz nach DSGVO

Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Tierhalter hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu verlangen. Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB´s unvollständig sein, so werden diese AGB´s in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.